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BGH, 12.11.1986 - IVb ARZ 47/86 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts für ein Entmündigungsverfahren wegen Trunksucht und Tablettensucht und Verschwendung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BGH, 12.11.1986 - IVb ARZ 47/86
Außerdem entfiele eine Bindungswirkung auch schon deshalb, weil den Beteiligten zur Frage der Zuständigkeit kein rechtliches Gehör gewährt worden ist (vgl. BGHZ 71, 69, 72). - BGH, 19.10.1983 - IVb ARZ 38/83
Gerichtszuständigkeit - Entmündigung - Trunksucht
Auszug aus BGH, 12.11.1986 - IVb ARZ 47/86
In einem Verfahren, das eine Entmündigung wegen Verschwendung, Trunksucht oder Rauschgiftsucht betrifft, kann nicht nach § 650 Abs. 3 ZPO entschieden werden, weil diese Bestimmung - wie sich aus § 680 Abs. 3 ZPO ergibt - nicht anwendbar ist (Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 - IVb ARZ 38/83 - FamRZ 1984, 37).